Verkehrs-Rechtschutzversicherung
Als Verkehrsteilnehmer kommen Sie schnell in eine Situation, in der Sie juristische Hilfe benötigen. Durch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind Sie auf alles vorbereitet. Erfahrene Juristen und Fachleute sorgen dafür, dass Sie auch zu Ihrem Recht kommen.
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung schützt folgende Verkehrsteilnehmer:
- Halter und Eigentümer von beliebig vielen Fahrzeugen (Autos, Motorräder, Velos)
- Lenker aller eigenen oder fremden Fahrzeuge
- Mitfahrer in privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fussgänger
Versicherte Personen
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können Sie entweder für sich selbst abschliessen, oder gleich für alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben (Kinder bis 25 Jahre). Dank dem lukrativen Familientarif sparen Sie dadurch viel Geld. Über 25-Jährige und weitere Mitbewohner können zudem günstig mitversichert werden.
Der Privatrechtsschutz bietet Ihnen Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten als Privatperson, ArbeitnehmerIn, Angehörige/r der Schweizer Armee, des Zivilschutzes oder der Feuerwehr.
Die Privat-Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen im
- Arbeitsrecht
- Schadensersatzrecht und Versicherungsrecht
- Miet- und Nachbarrecht sowie im übrigen Vertragsrecht (z.B. Miete, Kauf, Leihe).
Versicherungsschutz bis zu CHF 250’000.- pro Fall
- für Anwaltskosten
- für Gerichts- und Gutachtergebühren sowie Prozessentschädigungen
- als Vorschuss für allfällige Strafkautionen
Weltweite Leistungen
Die Privat-Rechtsschutzversicherung garantiert ihnen als Reisender im Schadensersatz- und im Strafrecht weltweit den gleichen Rechtsbeistand wie in der Schweiz. Sie sind somit auf der ganzen Welt bis zu CHF 50’000.- pro Fall versichert.
Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.» So steht es im Gesetz.
Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen, Ihrer Familie oder Mitbewohner einen umfassenden Schutz.
Damit sind Sie für folgende Fälle versichert:
- Sie bezahlt berechtigte Forderungen, die an Sie gestellt werden
- Sie wehrt für Sie unberechtigte Ansprüche ab
- Schäden an anvertrauten und gemieteten Sachen (Obhutsschäden)
- Schäden an benutzten fremden Motorfahrzeugen
Zudem können Sie zahlreiche Zusatzdeckungen einschliessen – wie zum Beispiel:
- Haftpflicht als Jäger
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferden
- Hole-in-one bei einem offiziellen Golfturnier
Wir empfehlen Ihnen gemeinsam mit der Privathaftpflichtversicherung auch eine Hausratversicherung abzuschliessen. Dazu können Sie vom attraktiven Kombinationsrabatt profitieren. Sehr gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Sie deckt das Haftrisiko des Halters eines Motorfahrzeuges. Mit der zusätzlichen (freiwilligen) Kaskoversicherung sind auch allfällige Sachschäden am Fahrzeug gedeckt. Eine Teilkaskoversicherung, die Feuer-, Elementar-, Diebstahl-, Glasschäden sowie Kollisionen mit Tieren auf öffentlichen Strassen deckt, ist für jeden Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin empfehlenswert.
Es gibt drei Varianten der Motorfahrzeugversicherung:
- Haftpflichtversicherung (obligatorisch)
- Teil- oder Vollkaskoversicherung (obligatorisch bei Leasingfahrzeugen)
- Insassenunfallversicherung (seit dem Krankenkassenobligatorium überflüssig)
Die Haftpflichtversicherung ist für alle Motorfahrzeuge und Fahrräder in der Schweiz obligatorisch. Welche Kaskovariante für ein Unternehmen empfehlenswert ist, ist von Betrieb zu Betrieb verschieden. In der Regel wird für die ersten zwei Jahre eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
Mit einer Hausratversicherung sind alle beweglichen Sachen, die Ihnen oder im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern gehören versichert. Auch Gegenstände, die ein Gast mitbringt (Gästeeffekten) sowie Objekte, die Ihnen anvertraut worden sind – ob entliehen, geleast oder gemietet sind in der Versicherung eingeschlossen.
Der Hausrat ist gegen Diebstahl sowie Schäden infolge von Feuer oder Wasser versichert. Im Schadensfall wird der volle Neuwert erstattet.
Die Versicherung ist sowohl für den Hausrat in Ein- und Mehrfamilienhäusern (als ständigem Wohnsitz) als auch für Ferienhäuser und Zweitwohnungen abschliessbar.
Versicherungssumme | Tage | |||||
3 | 17 | 31 | 62 | 92 | 185 | |
10’000 | 38 | 126 | 202 | 341 | 453 | 1253 |
20’000 | 45 | 145 | 235 | 395 | 525 | 1355 |
50’000 | 55 | 170 | 280 | 470 | 625 | 1475 |