Verkehrs-Rechtschutzversicherung

Als Verkehrsteilnehmer kommen Sie schnell in eine Situation, in der Sie juristische Hilfe benötigen. Durch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind Sie auf alles vorbereitet. Erfahrene Juristen und Fachleute sorgen dafür, dass Sie auch zu Ihrem Recht kommen.

Die Ver­kehrs-​Recht­sschutz­ver­si­che­rung schützt folgende Verkehrsteilnehmer:

  • Halter und Ei­gen­tü­mer von be­lie­big vielen Fahr­zeu­gen (Autos, Mo­tor­rä­der, Velos)
  • Lenker aller eigenen oder fremden Fahr­zeuge
  • Mit­fah­rer in pri­va­ten oder öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln
  • Fuss­gän­ger

Ver­si­cher­te Per­so­nen

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können Sie entweder für sich selbst abschliessen, oder gleich für alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben (Kinder bis 25 Jahre). Dank dem lukrativen Familientarif sparen Sie dadurch viel Geld. Über 25-Jährige und weitere Mitbewohner können zudem günstig mitversichert werden.

Privatrechtsschutz

Der Privatrechtsschutz bietet Ihnen Ver­si­che­rungs­schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten als Privatperson, Ar­beit­neh­me­rIn, An­ge­hö­ri­ge/r der Schweizer Armee, des Zi­vil­schut­zes oder der Feu­er­wehr.

Die Pri­vat-Rechts­schutzver­si­che­rung hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer recht­li­chen In­ter­es­sen im

  • Ar­beits­recht
  • Scha­dens­er­satz­recht und Ver­si­che­rungs­recht
  • Miet- und Nach­bar­recht sowie im übrigen Ver­trags­recht (z.B. Miete, Kauf, Leihe).

Ve­rsi­che­rungs­schutz bis zu CHF 250’000.- pro Fall

  • für An­walts­kos­ten
  • für Ge­richts-​ und Gut­ach­ter­ge­büh­ren sowie Pro­zessent­schä­di­gun­gen
  • als Vor­schuss für all­fäl­li­ge Straf­kau­tio­nen

Welt­wei­te Leis­tun­gen

Die Pri­vat-Rechts­schutzver­si­che­rung ga­ran­tiert ihnen als Rei­sen­der im Scha­dens­er­satz-​ und im Straf­recht weltweit den glei­chen Rechts­bei­stand wie in der Schweiz. Sie sind somit auf der ganzen Welt bis zu CHF 50’000.- pro Fall ver­si­chert.

Privathaftpflicht

Wer einem anderen wi­der­recht­lich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahr­läs­sig­keit, wird ihm zum Ersatze ver­pflich­tet.» So steht es im Gesetz.

Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen, Ihrer Familie oder Mitbewohner einen umfassenden Schutz.

Damit sind Sie für folgende Fälle versichert:

  • Sie bezahlt be­rech­tig­te For­de­run­gen, die an Sie ge­stellt werden
  • Sie wehrt für Sie un­be­rech­tig­te An­sprü­che ab
  • Schäden an an­ver­trau­ten und ge­mie­te­ten Sachen (Ob­huts­schä­den)
  • Schäden an be­nutz­ten fremden Mo­tor­fahr­zeu­gen

Zudem können Sie zahl­rei­che Zu­satz­de­ckun­gen ein­­schlies­sen – wie zum Bei­spiel:

  • Haft­pflicht als Jäger
  • Schäden an ge­mie­te­ten oder ge­lie­he­nen Pferden
  • Ho­le-​in-​one bei einem of­fi­zi­el­len Golf­tur­nier

Wir empfehlen Ihnen gemeinsam mit der Privathaftpflichtversicherung auch eine Hausratversicherung abzuschliessen. Dazu können Sie vom attraktiven Kombinationsrabatt profitieren. Sehr gerne beraten wir Sie diesbezüglich.

Motorfahrzeugversicherung

Die Mo­tor­fahr­zeug-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist ob­li­ga­to­risch. Sie deckt das Haft­ri­si­ko des Halters eines Mo­tor­fahr­zeug­es. Mit der zu­sätz­li­chen (frei­wil­li­gen) Kas­ko­ver­si­che­rung sind auch all­fäl­li­ge Sach­schä­den am Fahr­zeug gedeckt. Eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung, die Feuer-, Ele­men­tar-​, Dieb­stahl-​, Glas­schä­den sowie Kol­li­sio­nen mit Tieren auf öf­fent­li­chen Stras­sen deckt, ist für jeden Fahr­zeug­hal­ter und jede Fahrzeughalterin emp­feh­lens­wert.

Es gibt drei Varianten der Mo­tor­fahr­zeug­ver­si­che­rung:

  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung (ob­li­ga­to­risch)
  • Teil- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung (ob­li­ga­to­risch bei Lea­sing­fahr­zeu­gen)
  • In­sas­sen­un­fall­ver­si­che­rung (seit dem Kran­ken­kas­sen­ob­li­ga­to­ri­um über­flüs­sig)

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für alle Mo­tor­fahr­zeu­ge und Fahrräder in der Schweiz ob­li­ga­to­risch. Welche Kas­ko­va­ri­an­te für ein Un­ter­neh­men emp­feh­lens­wert ist, ist von Betrieb zu Betrieb ver­schie­den. In der Regel wird für die ersten zwei Jahre eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen.

Hausratversicherung

Mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung sind alle be­weg­li­chen Sachen, die Ihnen oder im glei­chen Haus­halt le­ben­den Fa­mi­li­en­mit­glie­dern gehören versichert. Auch Gegenstände, die ein Gast mitbringt (Gästeeffekten) sowie Objekte, die Ihnen anvertraut worden sind – ob ent­lie­hen, geleast oder ge­mie­tet sind in der Versicherung eingeschlossen.

Der Hausrat ist gegen Dieb­stahl sowie Schäden infolge von Feuer oder Wasser ver­si­chert. Im Scha­dens­fall wird der volle Neuwert er­stat­tet.

Die Ver­si­che­rung ist sowohl für den Hausrat in Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern (als stän­di­gem Wohn­sitz) als auch für Fe­ri­en­häu­ser und Zweit­woh­nun­gen ab­schliess­bar.

Reiseversicherung

Versicherungssumme Tage
3 17 31 62 92 185
10’000 38 126 202 341 453 1253
20’000 45 145 235 395 525 1355
50’000 55 170 280 470 625 1475