Welche Vorteile bringen mir der Service von Versicherungs-Treuhand Haaas GmbH?
  • Der Service ist für Sie völlig kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts!
  • Sie erhalten einen Überblick der interessantesten Krankenkassen-Angebote.
  • Sie entscheiden frei, von welcher Krankenkasse Sie eine Offerte wünschen.
  • Sie und Ihre ganze Familie können mit wenigen Mausklicks bald Prämien sparen.
Was heisst eigentlich Franchise und Selbstbehalt?

Die Franchise wie auch der Selbstbehalt bewirken, dass sich der Patient an den Gesundheitskosten beteiligen muss. Die Franchise ist frei wählbar! Franchise und Selbstbehalt gelten für das ganze Kalenderjahr! Je nach Wahl der Franchise, ergeben sich mit dem Selbstbehalt die folgenden maximalen Kostenbeteiligungen:

Maximale Kostenbeteiligung für Erwachsene und Jugendliche:

Franchise
in CHF
max. Selbstbehalt
in CHF 
Maximale Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt)
in CHF
Maximaler Prämienrabatt pro Jahr in CHF
300.00 700.00 1000.00 0.00
500.00 700.00 1200.00 160.00
1000.00 700.00 1700.00 560.00
1500.00 700.00 2200.00 960.00
2000.00 700.00 2700.00 1360.00
2500.00 700.00 3200.00 1760.00

Maximale Kostenbeteiligung für Kinder:

Franchise
in CHF
max. Selbstbehalt
in CHF 
Maximale Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt)
in CHF
Maximaler Prämienrabatt pro Jahr in CHF
0.00 350.00 350.00 0.00
100.00 350.00 450.00 80.00
200.00 350.00 550.00 160.00
300.00 350.00 650.00 240.00
400.00 350.00 750.00 320.00
500.00 350.00 850.00 400.00
600.00 350.00 950.00 480.00

Je höher die gewählte Franchise ist, um so höher ist der Prämienrabatt. Troy Finance GmbH empfiehlt, bei Kindern immer die Franchise CHF 0.00 abzuschliessen.

Warum gibt es überhaupt so grosse Prämienunterschiede bei den Krankenkassen?

Die Gründe dafür sind sehr vielfältig. Obwohl die Leistungen bei allen Krankenkassen genau gleich sind, gibt es teilweise grosse Prämienunterschiede! Nachstehend sind einige Punkte (auszugsweise) aufgeführt.

  • Versichertenstruktur des Versicherers (z. B. viele kranke Kunden)
  • vorhandene Reserven (Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben)
  • Effizienz der Abläufe
  • Erfolg aus den Kapitalanlagen
  • Marktstrategie des Versicherers
  • Verwaltungskosten
  • geografisches Tätigkeits-/Konzentrationsgebiet
Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Kündigung der Grundversicherung:

  • Kündigung auf Ende Juni bzw. Ende Dezember mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten

Kündigung der Grundversicherung mit erhöhter Franchise, HMO- oder Hausarztsystem:

  • Frühestens nach Ablauf eines ganzen Kalenderjahres. Kündigung auf Ende Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten

Kündigung der Grundversicherung bei Mitteilung der neuen Prämie:

  • In der Regel erhält der Versicherte im Oktober die Prämienmitteilung für das kommende Jahr im Verlaufe des Monats Oktober. In diesem Fall, egal ob die Prämie sinkt, steigt oder gleich bleibt, gilt eine verkürzte Kündigungsfrist! Man kann in jedem Fall auf den 31.12. kündigen. Das Kündigungsschreiben (am besten per Einschreiben) muss am 30.11. bei der Kasse eintreffen!

Kündigung der Zusatzversicherung VVG:

  • Bei einer Prämienerhöhung gelten die Angaben in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherung (z. B. ab Erhalt der Prämienmitteilung innert 30 Tagen).
  • Bei unveränderter Prämie sind ebenfalls die Angaben in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherung massgebend. Bei den meisten Krankenkassen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende des Kalenderjahres.
Genügt die Grundversicherung?
Die Grundversicherung deckt die Grundbedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Welche Leistungen bezahlt werden, bestimmt der Bund. Das bedeutet, dass Leistungen aus politischen Gründen gestrichen werden können! Kurzum: Wer auf Nummer sicher gehen will und mehr erwartet als eine 08-15 Lösung, ist mit einer Zusatzversicherung am besten aufgehoben. Mit Troy Finance GmbH können Sie ebenalls eine Offerte für Zusatzversicherungen bestellen.
Wie verfahre ich am besten bei einem Wechsel der Zusatz-versicherung?
  • Klären Sie ab, welche Kündigungsfristen bei Ihrem jetzigen Krankenvesicherer gelten.
  • Die Gesundheitsdeklaration ist immer vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Die Krankenkassen haben nämlich das gesetzliche Recht, Vorbehalte auch nachträglich anzubringen!
  • Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst dann, wenn Sie im Besitz der definitiven Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse sind. Ansonsten nur die Grundversicherung kündigen! Das Trennen der Grundversicherung mit der Zusatzversicherung ist möglich!