Krankentaggeld-Versicherung (KTG)

Sie sind Unternehmer? Dann raten wir Ihnen zu einer Kran­ken­tag­geld-​Ver­si­che­rung, welche den Lohnaus­fall bei Krank­heit deckt. Eben­falls sehr empfehlenswert ist die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, die Ihnen nach Ablauf der KTG-​Ver­si­che­rung (nach 2 Jahren) eine ent­spre­chen­de Rente garantiert. Diese Ver­si­che­rung ist zwar frei­wil­lig, im Ver­hält­nis Ar­beit­ge­ber zu An­ge­stell­ten jedoch weit ver­brei­tet.

Als Ar­beit­ge­ber sind Sie ver­pflich­tet, Ihre Mit­ar­bei­ter bei Krank­heit weiter zu ent­löh­nen. Für wie lange, ist ge­setz­lich nicht ein­deu­tig ge­re­gelt. Die Min­dest­dau­er beträgt aber gemäss Ge­richts­pra­xis 3 Wochen (im 1. Dienst­jahr).

Ar­beit­ge­ber können dieses Risiko bei Kran­ken­kas­sen oder Ver­si­che­run­gen ab­de­cken. Die Hälfte der Prämien können dem Per­so­nal be­las­tet werden.

Troy Finance empfiehlt: Wenn Sie alle Per­so­nal­ver­si­che­run­gen beim glei­chen An­bie­ter ab­schlies­sen, er­hal­ten Sie bessere Kon­di­tio­nen.

Unfallversicherung (UVG)

Für selbst­stän­dig Er­wer­ben­de ist die Un­fall­ver­si­che­rung nach UVG frei­wil­lig, für die Mit­ar­bei­ter jedoch ob­li­ga­to­risch. Dies gilt auch für mit­ar­bei­ten­de Fa­mi­li­en­mit­glie­der, sofern diese Barlohn be­zie­hen und/oder AHV-​Bei­trä­ge leisten. Die Un­fall­ver­si­che­rung kann über die Suva oder bei einer kol­lek­ti­ven UVG-​Un­fall­ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen werden.

Selbst­stän­dige aus den meisten Branchen können sich für die frei­wil­li­ge Un­fall­ver­si­che­rung an die Suva wenden. Für einzelne Branchen of­fe­rie­ren Ver­si­che­rer und Krankenkassen ent­spre­chen­de Versicherungsprodukte, auch UVG-​Zu­satz­ver­si­che­run­gen.

Die Un­fall­ver­si­che­rung deckt die Be­hand­lungs­kos­ten und springt auch vor­über­ge­hend mit Tag­gel­dern für den Lohnaus­fall ein. Zudem richtet sie bei un­fall­be­ding­ter In­va­li­di­tät Renten aus und un­ter­stützt Hin­ter­blie­be­ne nach dem Tod des Ver­si­cher­ten.

Es lohnt sich die einzelnen Leis­tun­gen und Kon­di­tio­nen zu prüfen – die Un­ter­schie­de sind teil­wei­se beträchtlich.

Nichtberufsunfall (NBU)

Die Versicherung für Nichtbetriebsunfälle deckt die fi­nan­zi­el­len Folgen von Un­fäl­len, welche nicht am Ar­beits­platz ge­sche­hen sind. Alle in der Schweiz be­schäf­tig­ten Arbeitnehmenden, die mindestens acht Stunden in der Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind ob­li­ga­to­risch gegen Frei­zeit­un­fäl­le (in­klu­si­ve Ar­beits­weg) ver­si­chert. Der Ar­beit­ge­ber kann die Prämien für die NBU-​Ver­si­che­rung vom Arbeitnehmenden zu­rück­for­dern.

Personen, die weniger als acht Wo­chen­stun­den bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind bei Frei­zeit­un­fäl­len nicht ver­si­chert. Aus­nah­me: Unfälle auf dem Ar­beits­weg sind für diese Ar­beit­neh­men­den bei der Be­rufs­un­fall­ver­si­che­rung ver­si­chert. Um dennoch ab­ge­si­chert zu sein, sind diese Per­so­nen verpflichtet, bei ihrer ob­li­ga­to­ri­schen Kran­ken­ver­si­cherung eine Unfallversicherung abzuschliessen.

Betriebshaftpflicht

Die Be­triebs­haft­pflicht-​Ver­si­che­rung gehört prak­tisch zum Grund­be­darf eines jeden Unternehmens. Doch die Risiken sind branchenabhängig und können daher stark variieren. Deshalb sollte vor einem Abschluss dieser Ver­si­che­rung eine genaue Risikoanalyse des zu ver­si­chern­den Be­triebs vorgenommen werden. Troy Finance steht Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Fol­gen­de Risiken können ab­ge­deckt werden:

  • An­la­ge­ri­si­ken: Schäden, die aus der Haft­pflicht als Ei­gen­tü­me­r oder Mieter von Ge­schäfts­im­mo­bi­li­en entstehen.​ Zum Beispiel: Von Ihrem Be­triebs­ge­bäu­de löst sich ein Ziegel und be­schä­digt ein par­kier­tes Auto.
  • Be­triebs­ri­si­ken: Schäden, die aus be­trieb­li­chen Ab­läu­fen ent­ste­hen. Zum Beispiel: Bei der Aus­wechs­lung der Wasch­ma­schi­ne be­schä­digt ein Monteur die Kü­chen­ein­rich­tung, die in der Folge ersetzt werden muss.
  • Pro­dukt­ri­si­ken: Schäden durch Kon­struk­ti­ons-​ oder Ent­wick­lungs­feh­ler von Pro­duk­ten. Zum Bei­spiel: Ein Kaf­fee­ma­schi­nen­bau­teil Ihrer Pro­dukt­li­nie sorgt für Über­hit­zung, was zu einem Brand führen kann.

Daneben lassen sich ver­schie­de­ne Son­der­ri­si­ken ein­schlies­sen. Auch hier beraten Sie die Experten von Troy Finance gerne.

Von der Betriebshaftpflicht-Versicherung ausgenommen sind dagegen Schäden, die durch den Un­ter­neh­mer oder seine Familie al­len­falls selbst verschuldet sind.

An­ge­hö­ri­ge so­ge­nannt freier Berufe wie beispielsweise Ärzte, Apo­the­ke­rin­nen oder Ar­chi­tek­ten können eine frei­wil­li­ge Berufshaftpflicht-​Ver­si­che­rung ab­schlies­sen. Sie deckt spe­zi­el­le Risiken in der Aus­übung des Berufs.

Sachversicherungen

Sach­ver­si­che­run­gen werden in zwei verschiedene Versicherungen unterschieden:

  • Gebäudeversicherung
  • Fahrhabe-Versicherung (Waren, Maschinen, Werkzeuge, Computer, Fahrzeuge, usw.)

Um eine Ge­bäu­de­ver­si­che­rung müssen Sie sich nur dann kümmern, wenn Sie Ihr Geschäft in einer eigenen Lie­gen­schaft be­trei­ben. Alles, was sich im Gebäude befindet, gilt als Fahrhabe.

Grund­sätz­lich decken Sach­ver­si­che­run­gen Ele­men­tar­schä­den, Feuer, Ein­bruch und teil­wei­se Glas­bruch. Die er­for­der­li­che Deckung kann je nach Branche stark va­ri­ie­ren. Auch hier sollten Sie eine gründ­li­che Ri­si­ko­ana­ly­se vor­neh­men und mehrere An­ge­bo­te un­ter­ein­an­der ver­glei­chen. Troy Finance ist Ihnen gerne dabei behilflich, das passende Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden.