2. Säule – Berufliche Vorsorge

Die zweite Säule stellt die berufliche Vorsorge (das BVG) dar. Das BVG zielt zusammen mit der ersten Säule darauf ab, die Weiterführung des Lebensstandards bei Invalidität, Tod und Alter in gewohnter Weise zu ermöglichen.

Obligatorisch versichert sind unselbständige Arbeitnehmer ab dem 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr für die Vorsorgefälle Tod und Invalidität sowie ab dem 1. Januar nach vollendetem 24. Altersjahr auch für das Alter. Im BVG abgedeckt ist lediglich ein Jahreslohn von höchstens CHF 84’600 (sogenannte BVG-Minimallösung). Die Pensionskassen können im überobligatorischen Bereich weitergehende Leistungen vorsehen.

Die Finanzierung erfolgt im Kapitaldeckungsverfahren. Das heisst, dass in einem Sparprozess für jede versicherte Person das im Leistungsfall für die Rentenzahlung benötigte Kapital gebildet wird. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.

Nicht dem BVG-Obligatorium unterstellt sind Selbständigerwerbende sowie Angestellte mit einem Jahreslohn unter CHF 21’150 und Nichterwerbstätige.

Unfallversicherung

Ergänzt wird das Drei-Säulen-Konzept durch die Unfallversicherung (das UVG). Sämtliche Arbeitnehmer sind obligatorisch gegen die Folgen von Betriebs- und Nichtbetriebsunfällen sowie von Berufskrankheiten versichert. Beträgt Ihr Wochenpensum hingegen weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber, sind Sie nur bei Betriebsunfällen versichert. Hier empfiehlt es sich, eine separate Versicherung für Nichtbetriebsunfälle abzuschliessen.

Als Selbständigerwerbender sind Sie nicht dem UVG-Obligatorium unterstellt. Sie können sich aber freiwillig versichern.